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- Internationale Lizenzvereinbarung fⁿr die Bewertung von
- Programmen
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- Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
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- LESEN SIE VOR DEM VERWENDEN DES PROGRAMMS DIESE VEREINBARUNG
- SORGF─LTIG DURCH. IBM ERTEILT IHNEN DIE LIZENZ F▄R DIESES
- PROGRAMM NUR, WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG
- AKZEPTIERT HABEN. DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ERKL─REN
- SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN
- BEDINGUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND,
- GEBEN SIE DAS NICHT VERWENDETE PROGRAMM UMGEHEND AN IBM ZUR▄CK.
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- Das Programm ist Eigentum der International Business Machines
- Corporation, einer ihrer Tochtergesellschaften (IBM) oder einem
- Lieferanten von IBM; es ist urheberrechtlich geschⁿtzt und wird
- lizenziert, nicht verkauft.
-
- Unter "Programm" sind im Sinne dieser Vereinbarung das
- Originalprogramm und alle vollstΣndigen oder teilweisen Kopien
- hiervon zu verstehen. Ein Programm besteht aus
- maschinenlesbaren Anweisungen, seinen Komponenten, Daten,
- akustischem/optischem Inhalt (z. B. Grafiken, Text, Aufnahmen
- oder Bilder) und zugeh÷rigem lizenziertem Material.
-
- Bestandteil dieser Vereinbarung sind Teil 1 - Allgemeine
- Bestimmungen und Teil 2 - LΣnderspezifische Bedingungen. Sie
- stellen die vollstΣndige Vereinbarung fⁿr die Verwendung dieses
- Programms dar. Die Bedingungen in Teil 2 k÷nnen die Bedingungen
- in Teil 1 ersetzen oder ergΣnzen.
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- 1. Lizenz
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- Nutzung des Programms
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- Sie erhalten von der IBM ein nicht ausschlie▀liches, nicht
- ⁿbertragbares Recht zur Nutzung des Programmes.
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- Sie verpflichten sich, 1) das Programm ausschlie▀lich fⁿr
- interne Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecke zur Probe
- zu verwenden und 2) zum Zweck einer solchen Verwendung eine
- angemessene Anzahl von Kopien des Programms zu erstellen, wenn
- IBM in der Dokumentation zum Programm die Anzahl der Kopien
- nicht beschrΣnkt hat. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten fⁿr
- jede erstellte Kopie. Sie verpflichten sich, den
- Copyrightvermerk und eventuelle andere Eigentumshinweise auf
- jeder Kopie oder teilweisen Kopie des Programms anzubringen.
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- DAS PROGRAMM KANN EINE INAKTIVIERUNGSEINRICHTUNG ENTHALTEN,
- DURCH DIE DAS PROGRAMM NACH ABLAUF DER G▄LTIGKEITSDAUER DER
- LIZENZ NICHT MEHR VERWENDET WERDEN KANN. SIE VERPFLICHTEN SICH,
- DIESE INAKTIVIERUNGSEINRICHTUNG ODER DAS PROGRAMM NICHT ZU
- MANIPULIEREN. ES WIRD EMPFOHLEN, VORSICHTSMASSNAHMEN GEGEN DEN
- VERLUST VON DATEN ZU TREFFEN, DER EINTRETEN K╓NNTE, WENN DAS
- PROGRAMM NICHT MEHR VERWENDET WERDEN KANN.
-
- Sie verpflichten sich, 1) ⁿber alle Kopien des Programms Buch
- zu fⁿhren und 2) da▀ jeder Benutzer das Programm nur
- bestimmungsgemΣ▀ verwendet und die Bedingungen dieser
- Vereinbarung beachtet.
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- Sie sind nicht berechtigt, 1) das Programm in anderer Weise als
- hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu Σndern oder
- weiterzugeben; 2) das Programm umzuwandeln (reverse assemble,
- reverse compile) oder in anderer Weise zu ⁿbersetzen, sofern
- eine solche Umwandlung nicht durch ausdrⁿckliche gesetzliche
- Regelung unabdingbar vorgesehen ist; 3) Unterlizenzen fⁿr das
- Programm zu erteilen und es zu vermieten oder zu verleasen.
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- Die Gⁿltigkeitsdauer der Lizenz beginnt mit der ersten
- Verwendung des Programms und endet 1) nach Ablauf der Dauer
- oder des Datums, das in der Dokumentation zum Programm
- angegeben ist, oder 2) wenn sich das Programm automatisch
- selbst inaktiviert. Sie verpflichten sich, das Programm und
- alle hiervon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach
- Ende der Gⁿltigkeitsdauer dieser Lizenz zu zerst÷ren; diese
- Regelung gilt nicht, wenn IBM Ihnen in der zugeh÷rigen
- Dokumentation die Erlaubnis erteilt, das Programm zu behalten
- (in diesem Fall kann eine zusΣtzliche Gebⁿhr fΣllig werden).
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- 2. GewΣhrleistung
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- VORBEHALTLICH EINER GESETZLICHEN GEW─HRLEISTUNG, DIE NICHT
- AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, GIBT DIE IBM F▄R DIESES PROGRAMM
- KEINE GEW─HRLEISTUNG. IBM GEW─HRLEISTET NICHT, DASS DAS
- PROGRAMM DATUMSANGABEN DES 20. UND 21. JAHRHUNDERTS RICHTIG
- VERARBEITET, AUSGIBT ODER EMPF─NGT.
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- Dieser Ausschlu▀ gilt auch fⁿr alle Unterlieferanten,
- Lieferanten und Programmentwickler von IBM (die zusammenfassend
- "Lieferanten" genannt werden).
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- Fⁿr Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von
- Fremdprogrammen gelten deren GewΣhrleistungsbedingungen.
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- 3. HaftungsbeschrΣnkung
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- IBM HAFTET NICHT F▄R SPEZIELLE MITTELBARE ODER FOLGESCH─DEN
- ODER ANDERE GESCH─FTLICHE FOLGESCH─DEN (EINSCHLIESSLICH
- ENTGANGENEM GEWINN ODER ENTGANGENEN EINSPARUNGEN), SELBST WENN
- DIE IBM ODER IHR WIEDERVERK─UFER ▄BER DIE M╓GLICHKEIT SOLCHER
- SCH─DEN INFORMIERT WURDE. EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT
- DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCH─DEN, SO DASS
- OBIGE EINSCHR─NKUNGEN UND AUSSCHL▄SSE NICHT ANWENDBAR SEIN
- M╓GEN.
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- 4. Allgemein
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- Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
- Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind.
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- IBM kann Ihre Lizenz beenden, wenn Sie die Bedingungen in
- dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
- verpflichtet, das Programm und alle Kopien hiervon sofort zu
- zerst÷ren.
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- Sie verpflichten sich, das Programm nicht zu exportieren.
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- Sie und IBM verpflichten sich im Rahmen dieser Vereinbarung zu
- einer VerjΣhrungsfrist von zwei Jahren nach Eintreten des
- Klagegrunds. Gesetzliche Fristen bleiben unberⁿhrt.
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- Weder Sie noch IBM sind verantwortlich fⁿr nicht erfⁿllte
- Verpflichtungen aufgrund h÷herer Gewalt.
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- WΣhrend der Lizenzdauer unterliegt die Verwendung des Programms
- keiner weiteren Gebⁿhr.
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- IBM stellt keinen Programmservice oder technische Unterstⁿtzung
- zur Verfⁿgung, wenn dies IBM nicht anderweitig bestimmt.
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- Diese Lizenz unterliegt der Gesetzgebung des Landes, in dem das
- Programm erworben wurde. Ausgenommen hiervon sind die folgenden
- LΣnder: (1) In Australien unterliegt die Lizenz der
- Gesetzgebung des Staates oder Territoriums, in dem das Programm
- erworben wurde; (2) in Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina,
- Bulgarien, Georgien, der Bundesrepublik Jugoslawien,
- Kasachstan, Kirgisien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen
- Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, RumΣnien, Ru▀land, der
- Slowakei, Slowenien, Tschechien, der Ukraine, Ungarn und
- Wei▀ru▀land unterliegt die Lizenz der Gesetzgebung ╓sterreichs;
- (3) in Gro▀britannien unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung
- Englands und fΣllt in die alleinige ZustΣndigkeit der
- englischen Gerichte; (4) in Kanada unterliegt diese Lizenz der
- Gesetzgebung der Provinz Ontario, und (5) in den Vereinigten
- Staaten, Puerto Rico und der Volksrepublik China unterliegt
- diese Lizenz der Gesetzgebung des Staates New York.
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- Teil 2 - LΣnderspezifische Bedingungen
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- AUSTRALIEN:
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- GewΣhrleistung (Abschnitt 2):
-
- Folgende AbsΣtze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
-
- Auch wenn IBM keine GewΣhrleistung gibt, k÷nnen Sie gewisse
- Rechte aus dem Trade Practices Act von 1974 oder aus anderen
- Gesetzen haben, die nur im Rahmen des geltenden Rechts gewΣhrt
- werden.
-
- HaftungsbeschrΣnkung (Abschnitt 3):
-
- Folgende AbsΣtze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
-
- Verletzt IBM eine Ma▀gabe oder ein GewΣhrleistungsrecht aus dem
- Trade Practices Act von 1974, beschrΣnkt sich die Haftung von
- IBM auf die Reparatur oder den Ersatz von Waren oder die
- Lieferung von gleichwertigen Waren. Wenn die Produkte
- normalerweise fⁿr pers÷nliche, Haushalts- oder Konsumzwecke
- benutzt werden oder die Voraussetzung oder Garantie zur
- Verschaffung von Eigentum oder das Recht zum Verkauf betroffen
- sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer keine
- Anwendung.
-
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- DEUTSCHLAND:
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- GewΣhrleistung (Abschnitt 2):
-
- Folgende AbsΣtze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
-
- Die GewΣhrleistung fⁿr Programme betrΣgt sechs Monate ab dem
- Tag der Lieferung.
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- Wenn ein Programm ohne Spezifikationen geliefert wird,
- ⁿbernimmt IBM nur die GewΣhrleistung, da▀ die
- Programminformationen das Programm richtig beschreiben und da▀
- das Programm entsprechend der Programminformationen verwendet
- werden kann.
-
- HaftungsbeschrΣnkung (Abschnitt 3):
-
- Folgende AbsΣtze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
-
- Die in diesen Nutzungsbedingungen genannten BeschrΣnkungen und
- Ausschlⁿsse gelten nicht fⁿr SchΣden, die durch IBM vorsΣtzlich
- oder grob fahrlΣssig herbeigefⁿhrt wurden. IBM haftet fⁿr
- zugesicherte Eigenschaften. Die Haftungsh÷chstsumme betrΣgt
- eine Million DM. Die IBM haftet nur bei leicht fahrlΣssiger
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
-
-
- INDIEN:
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- Allgemein (Abschnitt 4):
-
- Der vierte Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
-
- Wenn die Ansprⁿche gegen den Vertragspartner nicht innerhalb
- von zwei Jahren gerichtlich oder auf anderer Rechtsgrundlage
- geltend gemacht werden, sind sie verwirkt, und der
- Anspruchsgegner ist hinsichtlich dieser Ansprⁿche von der
- Leistungspflicht befreit.
-
-
- IRLAND:
-
- GewΣhrleistung (Abschnitt 2):
-
- Folgende AbsΣtze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
-
- Alle gesetzlichen Bedingungen, einschlie▀lich aller
- stillschweigend gⁿltigen GewΣhrleistungsansprⁿche, sind
- ausgeschlossen, es sei denn, sie werden in diesem Vertrag
- ausdrⁿcklich erwΣhnt. Insbesondere sind stillschweigend gⁿltige
- GewΣhrleistungsansprⁿche ausgeschlossen, die aus dem "Sale of
- Goods Act 1893" oder dem "Sale of Goods and Supply of Services
- Act 1980" hergeleitet werden.
-
-
- ITALIEN:
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- HaftungsbeschrΣnkung (Abschnitt 3):
-
- Dieser Abschnitt wird durch folgenden Absatz ersetzt:
-
- Unbeschadet unabdingbarer gesetzlicher Regelungen ist IBM nicht
- fⁿr eventuelle SchΣden haftbar.
-
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- NEUSEELAND:
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- GewΣhrleistung (Abschnitt 2):
-
- Folgende AbsΣtze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
-
- Auch wenn IBM keine GewΣhrleistung gibt, k÷nnen Sie gewisse
- Rechte aus dem Consumer Guarantees Act von 1993 oder aus
- anderen Gesetzen haben, die unabdingbar sind. Der Consumer
- Guarantees Act von 1993 ist bei Waren und Dienstleistungen von
- IBM nicht anwendbar, wenn Sie die Waren oder Dienstleistungen
- zu GeschΣftszwecken gemΣ▀ diesem Gesetz ben÷tigen.
-
- HaftungsbeschrΣnkung (Abschnitt 3):
-
- Folgende AbsΣtze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
-
- Wenn die Programme nicht fⁿr GeschΣftszwecke wie im Consumer
- Guarantees Act von 1993 definiert verwendet werden, gelten die
- HaftungsbeschrΣnkungen dieser Ziffer nur insoweit, wie sie in
- diesem Gesetz beschrieben sind.
-
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- GROSSBRITANNIEN:
-
- HaftungsbeschrΣnkung (Abschnitt 3):
-
- Folgender Absatz wurde in diesen Abschnitt am Ende des ersten
- Absatzes aufgenommen:
-
- Die HaftungsbeschrΣnkung ist nicht anwendbar bei Verst÷▀en
- gegen Pflichten von IBM aufgrund Section 12 des Sale of Goods
- Act von 1979 oder Section 2 des Supply of Goods and Services
- Act von 1982.
-
-
- Z125-5543-01 (10/97)
-
- LIZENZINFORMATIONEN
-
- Fⁿr die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme
- gelten zusΣtzlich zu den Bedingungen in International Program
- License Agreement die folgenden Vertragsbedingungen.
-
- Programmname: ViaVoice Standard 30 Day Trial
- Programmnummer: 41L3606 - U.S. English
- Programmnummer: 0772131 - U.K. English
- Programmnummer: 0772132 - German
- Programmnummer: 0772133 - Spanish
- Programmnummer: 0772135 - Italian
- Programmnummer: 0772134 - French
- Programmnummer: 42L1406 - Japanese
- Programmnummer: 42L1408 - Simplified Chinese
- Programmnummer: 42L1407 - Traditional Chinese
- Programmnummer: 41L3607 - Brazilian Portuguese
- Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
- 1
- Ende des Programmservice: 2001/01/31
- Jahr-2000-FΣhigkeit: 2
-
- ERL─UTERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN:
-
- Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
- "1" bedeutet, da▀ das Programm auf der primΣren Maschine und
- einer anderen Maschine installiert werden darf,
- vorausgesetzt, da▀ das Programm nicht auf beiden Maschinen
- gleichzeitig ausgefⁿhrt wird.
- "2" bedeutet, da▀ Sie dieses Programm nicht auf einen
- anderen Computer kopieren und dort verwenden dⁿrfen, ohne
- zusΣtzliche Lizenzgebⁿhren zu zahlen.
-
- Ende des Programmservice:
- Fⁿr das Programm gilt eine Garantie, und Programmservice
- steht bis zum oben angegebenen Datum zur Verfⁿgung.
-
- Jahr-2000-FΣhigkeit:
- "1" bedeutet, da▀ dieses Programm datumsunabhΣngig arbeitet
- und daher keine Anpassung an das Jahr 2000 erfordert.
- "2" bedeutet, da▀ dieses Programm Jahr-2000-fΣhig ist, d. h.,
- da▀ es bei Benutzung gemΣ▀ der dazugeh÷rigen IBM Dokumentation
- in der Lage ist, Datumsdaten innerhalb des 20. und 21.
- Jahrhunderts und zwischen diesen beiden Jahrhunderten korrekt
- zu verarbeiten, bereitzustellen oder zu empfangen,
- vorausgesetzt, da▀ alle anderen Produkte (z. B. Hardware,
- Software, Firmware), die zusammen mit ihm benutzt werden,
- richtige Datumsdaten ordnungsgemΣ▀ mit ihm austauschen.
-
- Angegebene Betriebsumgebung
-
- Die Programmspezifikationen und Informationen zur angegebenen
- Betriebsumgebung befinden sich in der Begleitdokumentation
- zu dem Programm, wie z. B. dem Installations-/Benutzerhandbuch.
-
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- Document Form Number: SC01-1999-00
-